Die von uns betreute Gruppe in Alzey bietet dann Platz für bis zu 10 Kindern. Jedoch bleiben die Verträge personengebunden und jede Tagesmutter ist für ihre jeweiligen fünf Tageskinder verantwortlich und bleibt die Hauptbezugsperson. Das bedeutet, dass ich auch weiterhin für das Wickeln, die Versorgung, das raus gehen und die Aufsichtspflicht meiner Tageskinder zuständig und die Anprechpartnerin für die jeweiligen Eltern bin. Somit kann ich auch weiterhin eine intensive Betreuung Ihres Kindes gewährleisten und es individuell fördern. Ich betreue Kinder ab einem Alter von 12 Monaten.
Die Öffnungszeiten meiner Kindertagespflege sind: Mo-Do von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Seit 2013 bin ich als qualifizierte Kindertagespflegeperson tätig und biete eine liebevolle, familiäre und zuverlässige Betreuung. Ich begleite Ihr Kind in seiner Entwicklung und biete ihm interessante Anregungen.
Bei Interesse freue ich mich über eine Nachricht von Ihnen!
Die professionelle Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.
Die Besonderheit der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern liegt in der überschaubaren Gruppengröße. Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können Tagesmütter und Tagesväter intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern. Darüber hinaus erleichtert Ihnen die hohe Flexibilität der Kindertagespflege die Organisation des familiären Alltags und die grundlegende Betreuung Ihres Kindes.
Ein Platz in der Kindertagespflege ist nicht teurer als ein Krippen- oder Kindergartenplatz. Die tatsächliche Höhe des Eigenbetrages der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils für die öffentlich geförderte Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater richtet sich nach dem Einkommen.